Balkonkraftwerke
Derzeit gibt es einen Boom bei Balkonkraftwerken. Die Zahl der bei der Bundesnetzagentur registrierten Geräte steigt rasant an. Die korrekte Bezeichnung der kleinen Solaranlagen lautet eigentlich „Steckersolar-Geräte“, denn die Anlagen müssen nicht am Balkon installiert werden. Sie können an fast allen Stellen aufgestellt oder installiert werden, die gut von der Sonne beschienen sind (Balkon, Terrasse, Garten, Garage, Carport, Gartenhütte, Außenwand etc.).
Technische Grundlagen
Steckersolar-Geräte sind kleine Photovoltaik-Systeme, die meist aus einem oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter bestehen, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, um den erzeugten Strom über ein Kabel direkt zu Hause in die Steckdose einspeisen zu können. Es handelt sich im Vergleich zu größeren Solaranlagen also eher um stromerzeugende Haushaltsgeräte.
Es ist nicht relevant, an welcher Steckdose (Stromphase) das Steckersolar-Gerät angeschlossen ist. Alle Stromzähler in Deutschland „saldieren“, das heißt sie zählen den Strom über alle Phasen zusammen.
Wenn das Steckersolar-Gerät mehr Strom produziert als zeitgleich im Haushalt benötigt wird, fließt der überschüssige Strom einfach ins öffentliche Stromnetz. Bei Steckersolar-Geräten betrifft dies meist nur einen kleineren Teil des Ertrags. Eingespeister Strom wird bei Steckersolar-Geräten nicht vergütet.
Vor allem bei veralteten Leitungen, wie sie im Altbau häufig zu finden sind, sollte vor der Installation von einer Elektrofachkraft geprüft werden, ob der Stromkreis für die Einspeisung von Strom geeignet ist.
Rechtliche Bedingungen
Neue Grundlage: Solarpaket 1, in Kraft getreten am 16.05.2024
- Es muss kein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird, was Verbraucher:innen zu Gute kommt. Das betrifft jedoch nur die Zeit zwischen Anschaffung des Steckersolar-Gerätes und dem Zählertausch, der durch den Netzbetreiber erfolgt. Damit können Geräte immer direkt nach dem Kauf in Betrieb genommen werden.
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist mit dem Solarpaket 1 komplett entfallen.
- Es muss aber eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen.
- Die gesetzlichen Leistungsgrenzen betragen maximal 800 Watt (AC) am Wechselrichter und maximal 2.000 Watt für die angeschlossenen Module.
Das Mietrecht zum Einsatz eines Steckersolar-Gerätes für Mietende und WEG-Bewohner wurde vereinfacht. Stecksolar-Geräte zählen nun zu den privilegierten Maßnahmen - das heißt, Vermieter beziehungsweise Eigentümerversammlungen können diese nicht mehr pauschal ablehnen.
Hinzu kommen ggf. Vorschriften hinsichtlich des Denkmalschutzes oder andere baurechtliche Vorgaben, die mit der Unteren Denkmalschutzbehörde beziehungsweise dem zuständigen Bauamt abgesprochen werden müssen.
Erwartete Änderungen
Weitere rechtliche Änderungen, die erwartet werden:
- Produktnorm: Bisher sieht die Anschlussnorm eigentlich nur eine Ausgangsleistung bis 600 Watt (AC) und nicht 800 Watt vor, um eine vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber ohne Elektrofachkraft durchzuführen. Mit Wegfall der Meldepflicht ist dies hinfällig.
- Elektronorm: Künftig sollen Stecksolar-Geräte mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.
Lohnt es sich?
Eine Studie von E.ON und RWTH Aachen (2024) hat ergeben, dass sich ein Steckersolar-Gerät schon nach drei bis sechs Jahren amortisieren kann. Die konkrete Dauer hängt unter anderem vom gewählten Aufstellwinkel und der Ausrichtung der Solaranlage ab. So zeigt sich beispielsweise für eine Anlage mit Südausrichtung und optimiertem Aufstellwinkel eine durchschnittliche Amortisationsdauer von drei Jahren und drei Monaten. Die entsprechende jährliche Einsparung bei den Stromkosten würde hier 208 € betragen. Könnte zudem der komplette Solarstrom durch Verbrauchsverschiebungen genutzt werden (dies ist meist nicht der Fall), würde sich die Amortisationsdauer weiter auf zweieinhalb Jahre verkürzen, die Einsparung läge bei 271 €.
Besitzer eines Steckersolar-Geträtes sollten viel des erzeugten Stroms verbrauchen, wenn die Sonneneinstrahlung am stärksten ist, bspw. durch Zeitschaltung an Haushaltsgräten, wie Geschirrspüler und Waschmaschine. Batteriespeicher speziell für Steckersolar-Geräte sind zwar am Markt erhältlich, lohnen sich aber finanziell nicht. Komplett autark versorgen kann man sich damit also nicht.
Eine Steckersolarmodul kostet im Schnitt zwischen 300 € und 500 € (meist werden zwei oder mehr genutzt). Es fällt keine Mehrwertsteuer an. Die Preise sinken tendenziell.
Beitrag zu Klimazielen: Steckersolar-Geräte können einen kleinen Teil des Gesamtstromverbrauchs in Deutschland abdecken. Damit wie geplant bis 2030 30 Prozent vom Bruttostromverbrauch in Deutschland mit Photovoltaikstrom abgedeckt wird, braucht es zusätzlich einen großflächigen Ausbau der Solarenergie.
Hilfreiche Links:
- Stecker-Solar-Rechner der HTW Berlin (errechnet Ersparnis, Amortisationszeit, etc.)
- Studie von E.ON und RWTH Aachen zur finanziellen Rentabilität von Energielösungen