Förderprogramme Energetische Sanierung
Um Energie und Heizkosten zu sparen gibt es finanzielle Hilfen bei der energetischen Sanierung im Altbau. Hierfür ist vor allem die Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) interessant.
Vielerorts gibt es zusätzlich kommunale Förderprogramme, beispielsweise das "Förderprogramm Altbausanierung" im Landkreis Göttingen. Ebenfalls kommt in einigen Fällen als Alternative die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung in Frage.
Diese Übersicht zeigt Ihnen auf einen Blick, welche bundesweiten Förderungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden derzeit verfügbar sind (Stand 21.07.2026; Quelle: energie-fachberater.de).
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Die „Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)“ fördert Sanierungsmaßnahmen für mehr Energieffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Es gibt drei Förderprogramme:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Grundsätzlich gilt: Zuschüsse für bestimmte Einzelmaßnahmen der BEG EM können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) sowie für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung ist bei der KfW zu beantragen.
Grundsätzlich: Was sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung?
- Dämmung der Fassade und Sonnenschutz
- Dämmung des Daches
- Dämmung der Kellerdecke
- Erneuerung der Fenster, Türen
- Einbau eines Sonnenschutzes
- Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizung
- Einbau einer Photovoltaik-Anlage
- Einbau einer Solarthermie-Anlage
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung (BAFA)
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Hier geht es zur Übersicht der förderfähigen Einzelmaßnahmen.
Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit pro Jahr (je 15.000 € ab der 2. Wohneinheit, je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit). Die Höchstgrenze erhöht sich um 30.000 € für die 1. Wohneinheit pro Jahr (um 15.000 € ab der 2. Wohneinheit, um 7.000 € ab der 7. Wohneinheit), wenn für die Maßnahme ein Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gewährt wird. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsbericht, der von einem Energie-Effizienz-Experten erstellt wird. Ein iSFP eignet sich als Schritt-für-Schritt-Plan für die Gebäudesanierung.
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen. Ist die Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans, kann ggf. ein Förderbonus von 5% erreicht werden. Ab Q1 2027 kann ggf. zusätzlich ein 5% Bonus für WPB (Worst Performing Buildings), also für energetisch sehr schlechte Gebäude, gewährt werden.
Für die Förderung ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) Pflicht. EEE im Umkreis sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) verzeichnet. EEE, die für den Denkmalschutz qualifiziert sind, lassen sich über die Filteroption "Denkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz" anzeigen.
Der Prozess des Förderungsantrags für Effizienz-Einzelmaßnahmen verläuft wie folgt:
- Einholung von Angeboten/Beauftragung des Fachunternehmens oder des Energieeffizienz-Experten (EEE) zur Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB)
- Online-Antrag beim BAFA stellen
- Umsetzung der Maßnahme
- Einreichung des Verwendungsnachweises/Beauftragung des Fachunternehmens oder des Energieeffizienz-Experten (EEE) zur Erstellung der TPN und Prüfung des Bearbeitungsstatus des Antrages
- Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung
Besonderheiten Heizungsförderung
Eine Ausnahme bildet die Förderung des Heizungstauschs. Hier können Privatpersonen derzeit einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten erhalten. Der Heizungstausch ist bei der KfW zu beantragen (KfW-Programm 458). Vor der Antragstellung muss eine Expertin bzw. ein Experte für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragt werden, das die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt.Eine Energieberatung ist hier nicht verpflichtend. Sie wird dennoch empfohlen. Weiteres dazu in unserem Beitrag.
Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus
Die KfW fördert die Sanierung zum „KfW-Effizienzhaus“ mit zinsgünstigen Förderkrediten von max. 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist dabei abhängig vom erreichten Standard nach der Sanierung. Die Sanierung erfolgt anhand einer Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung. Entscheidend ist, wie hoch am Ende der Gesamtenergiebedarf der Immobilie (Kriterium Primärenergiebedarf) und wie gut die Wärmedämmung (Kriterium Transmissionswärmeverlust) ist. Daraus leiten sich die Effizienzhaus-Stufen ab. Je kleiner die Kennzahl, desto weniger Energie wird verbraucht. Die Grafik der KfW veranschaulicht die Kriterien für Förderkredit und Tilgungszuschuss nach Effizeinzhausklasse und verschiedenen zu erreichenden Boni.
Für die Beantragung von KfW-Fördermitteln ist die Begleitung durch einen zertifizierten Energieberater übrigens zwingende Voraussetzung. Für diese Baubegleitung kann dabei ebenfalls Förderung beantragt werden.
KfW-Effizienzhaus Denkmal
Um den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht zu werden, gibt es bei der energetischen Sanierung von Baudenkmälern vereinfachte Fördervoraussetzungen. Bei einigen Einzelmaßnahmen gelten ebenfalls spezielle technische Mindestanforderungen, zum Beispiel angepasste Anforderungswerte für Außenwände und Fenster.
Die besonderen Förderbedingungen gelten nicht nur für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sondern auch für „Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz“, zum Beispiel durch Lage in einem Sanierungsgebiet oder in einem Schutzbereich einer Altstadtsatzung. Eine Auskunft und Bestätigung darüber erteilt die zuständige Kommune.
Energieeffzienz-Experten im Umkreis, die für den Denkmalschutz qualifiziert sind, sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) verzeichnet. Dort bei der Suche die Option "Denkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz" anwählen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt anhand der Gewährung von zinsgünstigen Förderkrediten. Der Tilgungszuschuss reduziert den rückzahlbaren Kreditbetrag.
Für die Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal können im KfW-Programm 261 bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von 5 % gefördert werden. Das entspricht einem maximalen Tilgungszuschuss von 6.000 Euro je Wohneinheit.
Eine höhere Förderung ist möglich, wenn zusätzlich eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder eine Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) erreicht wird. In diesem Fall beträgt der maximale Kreditbetrag 150.000 Euro je Wohneinheit. Beim Effizienzhaus Denkmal EE und beim Effizienzhaus Denkmal NH beträgt der Tilgungszuschuss jeweils 10 %, also bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit.
Die Voraussetzungen für die EE-Klasse beziehungsweise NH-Klasse müssen jeweils nach den Vorgaben der KfW erfüllt werden. Die frühere zusätzliche Erhöhung des Tilgungszuschusses um 5 Prozentpunkte für die EE-Klasse ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen.
Im Programm KfW 261 kann außerdem die energetische Fachplanung und Baubegleitung gefördert werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppelhaushälften und Reihenhäusern beträgt der zusätzliche Kreditbetrag bis zu 10.000 Euro je Vorhaben. Darauf wird ein Tilgungszuschuss von 50 %, also bis zu 5.000 Euro, gewährt.
Wird eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht, kann zusätzlich die Nachhaltigkeitszertifizierung über einen weiteren Förderbetrag berücksichtigt werden. Hier gelten für die Förderung grundsätzlich dieselben Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung; auch hierfür beträgt der Tilgungszuschuss 50 %.
Wohn- und Nichtwohngebäude, die die Voraussetzungen für ein sogenanntes Worst Performing Building (WPB) erfüllen, können einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 Prozentpunkten erhalten.
