Förderprogramme Energetische Sanierung

Um Energie und Heizkosten zu sparen gibt es finanzielle Hilfen bei der energetischen Sanierung im Altbau. Hierfür ist vor allem die Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) interessant.

Vielerorts gibt es zusätzlich kommunale Förderprogramme, beispielsweise das "Förderprogramm Altbausanierung" im Landkreis Göttingen. Ebenfalls kommt in einigen Fällen als Alternative die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung in Frage.

Diese Übersicht zeigt Ihnen auf einen Blick, welche bundesweiten Förderungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden derzeit verfügbar sind (Stand 21.07.2026; Quelle: energie-fachberater.de).


Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Die „Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)“ fördert Sanierungsmaßnahmen für mehr Energieffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Es gibt drei Förderprogramme:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Grundsätzlich gilt: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der BEG EM können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, die Förderung zur Komplettsanierung (BEG WG) und zum Heizungstausch ist bei der KfW zu beantragen.

  • Grundsätzlich: Was sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung?

    • Dämmung der Fassade und Sonnenschutz
    • Dämmung des Daches
    • Dämmung der Kellerdecke
    • Erneuerung der Fenster, Türen
    • Einbau eines Sonnenschutzes
    • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
    • Erneuerung der Heizung
    • Einbau einer Photovoltaik-Anlage
    • Einbau einer Solarthermie-Anlage
    • Einbau einer Lüftungsanlage
    • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung (BAFA)

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Hier geht es zur Übersicht der förderfähigen Einzelmaßnahmen.

Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit pro Jahr (je 15.000 € ab der 2. Wohneinheit, je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit). Die Höchstgrenze erhöht sich um 30.000 € für die 1. Wohneinheit pro Jahr (um 15.000 € ab der 2. Wohneinheit, um 7.000 € ab der 7. Wohneinheit), wenn für die Maßnahme ein Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gewährt wird. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsbericht, der von einem Energie-Effizienz-Experten erstellt wird. Ein iSFP eignet sich als Schritt-für-Schritt-Plan für die Gebäudesanierung.

Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen. Ist die Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans, kann ggf. ein Förderbonus von 5% erreicht werden. Ab Q1 2027 kann ggf. zusätzlich ein 5% Bonus für WPB (Worst Performing Buildings), also für energetisch sehr schlechte Gebäude, gewährt werden.

Für die Förderung ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) Pflicht. EEE im Umkreis sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) verzeichnet. EEE, die für den Denkmalschutz qualifiziert sind, lassen sich über die Filteroption "Denkmal und besonders erhaltens­werte Bau­substanz" anzeigen.

Der Prozess des Förderungsantrags für Effizienz-Einzelmaßnahmen verläuft wie folgt:

  1. Einholung von Angeboten/Beauftragung des Fachunternehmens oder des Energieeffizienz-Experten (EEE) zur Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB)
  2. Online-Antrag beim BAFA stellen
  3. Umsetzung der Maßnahme
  4. Einreichung des Verwendungsnachweises/Beauftragung des Fachunternehmens oder des Energieeffizienz-Experten (EEE) zur Erstellung der TPN und Prüfung des Bearbeitungsstatus des Antrages
  5. Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung

Besonderheiten Heizungsförderung

Eine Ausnahme bildet die Förderung des Heizungstauschs. Hier können Privatpersonen derzeit einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten erhalten. Der Heizungstausch ist bei der KfW zu beantragen (KfW-Programm 458). Eine Energieberatung ist hier nicht verpflichtend, die Fachplanung eines Fachbetriebs reicht aus. Sie wird dennoch empfohlen. Weiteres dazu in unserem Beitrag.


Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus

Die KfW fördert die Sanierung zum „KfW-Effizienzhaus“ mit zinsgünstigen Förderkrediten von max. 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist dabei abhängig vom erreichten Standard nach der Sanierung. Die Sanierung erfolgt anhand einer Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung. Entscheidend ist, wie hoch am Ende der Gesamtenergiebedarf der Immobilie (Kriterium Primärenergiebedarf) und wie gut die Wärmedämmung (Kriterium Transmissionswärmeverlust) ist. Daraus leiten sich die Effizienzhaus-Stufen ab. Je kleiner die Kennzahl, desto weniger Energie wird verbraucht. Die Grafik der KfW veranschaulicht die Kriterien für Förderkredit und Tilgungszuschuss nach Effizeinzhausklasse und verschiedenen zu erreichenden Boni.

Für die Beantragung von KfW-Fördermitteln ist die Begleitung durch einen zertifizierten Energieberater übrigens zwingende Voraussetzung. Für diese Baubegleitung kann dabei ebenfalls Förderung beantragt werden.

KfW-Effizienzhaus Denkmal

Um den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht zu werden, gibt es bei der energetischen Sanierung von Baudenkmälern vereinfachte Fördervoraussetzungen. Bei einigen Einzel­maß­nahmen gelten ebenfalls spezielle technische Mindest­anforderungen, zum Beispiel angepasste Anforderungs­werte für Außen­wände und Fenster.

Die besonderen Förderbedingungen gelten nicht nur für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sondern auch für „Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz“, zum Beispiel durch Lage in einem Sanierungsgebiet oder in einem Schutzbereich einer Altstadtsatzung. Eine Auskunft und Bestätigung darüber erteilt die zuständige Kommune.

Energieeffzienz-Experten im Umkreis, die für den Denkmalschutz qualifiziert sind, sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) verzeichnet. Dort bei der Suche die Option "Denkmal und besonders erhaltens­werte Bau­substanz" anwählen.

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung erfolgt anhand der Gewährung von zinsgünstigen Förderkrediten. Der Tilgungszuschuss reduziert den rückzahlbaren Kreditbetrag.

    Es gibt zwei Förderkategorien: In der Kategorie „Effizienzhaus Denkmal“ wird ein Kredit von bis zu 150.000 € mit einem Tilgungszuschuss von 5% gewährt (KfW-Programm 261).

    Eine höhere Förderung kann in der Kategorie „Effizienzhaus Denkmal mit Erneuerbarer-Energien-Klasse“ erreicht werden: wenn im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Oder, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. Dafür wird ein Kredit (KfW-Programm 261) von bis zu 150.000 € mit einem Tilgungszuschuss von 10% gewährt.

    Im Programm KfW 261 ist es möglich, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro für die Energieberatung (Fachplanung und Baubegleitung) fördern zu lassen. Sie erhöht die Förderkreditsumme um maximal 10.000 Euro, wovon 50 % Tilgungszuschuss, also max. 5.000 Euro gewährt werden. Wird eine Effizienzhausklasse mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht, erhöhen sich die Werte um die gleichen Faktoren.

    Wohn- und Nicht­wohn­gebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungs­zustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehören, sogenannte "Worst Performing Buidlings" (WPB), können einen 10 %- Extra-Tilgungszuschuss erhalten.

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