Regionale Förderprogramme

Mancherorts gibt es räumlich begrenzte regionale und kommunale Förderprogramme für bestimmte Zwecke, wie unsere eigene Förderunge einer "Ideenskizze", die Förderung einer "Hausinspektion" für Altbauten in den südniedersächischen Landkreisen oder das "Förderprogramm Altbausanierung" im Landkreis Göttingen.


Fachwerk5Eck: Förderung einer „Ideenskizze“

Eigentümer:innen und Kaufinteressenten historischer Gebäude mit Leerstand oder Unternutzung können finanzielle Unterstützung für eine Ideenskizze von einem Architekten bekommen. Ziel ist es, eine moderne Wohnnutzung zu skizzieren, um sich die Sanierung besser vorstellen zu können.

Neu ist diese Möglichkeit insbesondere für Zuziehende und Rückkehrende: Dank der Förderung des Projektes "Zu- und Umzug in die Fachwerkregion Südniedersachsen " im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ können nun auch Menschen unterstützt werden, die in die Region zurückkehren oder neu zuziehen und ein historisches Gebäude als Wohn- oder Lebensort entwickeln möchten. Die Ideenskizze bietet dabei eine erste Orientierung, wie aus einem historischen Fachwerkhaus ein neues Zuhause werden kann.

Förderbedingungen: Für den Umfang der Förderung ist eine Obergrenze von 5.000 € festgelegt. Die historische Immobilie soll sich entweder in den Altstädten im Fachwerk5Eck (Duderstadt, Einbeck, Hann. Münden, Northeim, Osterode am Harz) oder den Ortskernen auf der Fläche der Landkreise Göttingen und Northeim befinden. Bevorzugt werden Gebäude in Fachwerk-Bauweise.

Interessierte können sich an die Geschäftsstelle Fachwerk5Eck wenden und die Förderung beantragen.

Mehr Infos zu den Förderbedingungen hier


Hausinspektion vom Baukulturdienst Weser-Leine-Harz

Hauseigentümer oder Kaufinteressierte von historischen Häusern in den Landkreisen Göttingen und Northeim sowie Hameln-Pyrmont, Hildesheim und Schaumburg können aufgrund einer LEADER-Förderung vom Baukulturdienst Weser-Leine-Harz eine Hausinspektion durchführen lassen. Ein Inspektor kommt dafür ins Haus und führt dort eine Untersuchung durch. Dafür erhalten die Auftraggeber im Nachgang einen Inspektionsbericht, der die bestehenden Schäden, Stellen mit weitreichenderem Untersuchungsbedarf und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs auflistet.

Der Baukulturdienst bietet drei Arten von Inspektion an - Interessierte zahlen für den Service eine Selbstbeteiligung

  • Eine Inspektion mit mündlichen Erläuterungen - Selbstbeteiligung 175 Euro + Mwst.
  • Eine Hausinspektion mit schriftlichem Bericht - Selbstbeteiligung 350 Euro + Mwst.
  • Eine Hausinspektion inklusive Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung - Selbstbeteiligung 550 Euro + Mwst.

Anprechpartnerin für das Projekt ist die Beratungsstelle für Ländliche Baukultur.

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Förderprogramm Altbausanierung im Landkreis Göttingen

Der Landkreis Göttingen bietet für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Kreisgebiet (ohne die Stadt Göttingen) ein eigenes Förderprogramm. Die Zuschüsse aus dem „Förderprogramm Altbausanierung“ können zusätzlich zur KfW-Förderung beantragt werden.

Je nach Art der Sanierung und Größe der Gebäude bezuschusst der Landkreis die Sanierung mit 300 bis 4.000 €. Neben baulichen Sanierungsmaßnahmen kann der Zuschuss auch in effiziente Heiz- und Lüftungsanlagen investiert werden.

Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen durch Fachbetriebe vorgenommen werden und die Eigentümer:innen zuvor eine qualifizierte Energieberatung (mindestens Initialberatung Altbausanierung) wahrnehmen. Zudem muss der Bauantrag zur Errichtung des Gebäudes vor dem 01.02.2002 genehmigt worden sein (keine Neubauförderung).

Die Energieagentur Göttingen ist Ansprechpartnerin für Fragen rund um das „Förderprogramm Altbausanierung“ und nimmt Förderanträge entgegen.


Solarförderprogramm des Landkreises Göttingen

Der Landkreis Göttingen unterstützt Bürger, Mieter sowie Vereine bei der Installation eigener Solaranlage. Gefördert werden Balkonkraftwerke und klassische Photovoltaikanlagen mit dem Ziel, die Nutzung von Solarenergie im Kreisgebiet zu verbreiten, CO₂-Emissionen zu reduzieren und auch finanziell schwächeren Haushalten den Zugang zu erneuerbaren Energien zu ermöglichen.

Modul A – Balkonkraftwerke:
Förderung für Mieter und Vereine: bis zu 180 € pro Modul (max. 80 % der Kosten). Pro Wohneinheit ist eine Anlage möglich, maximal fünf pro Antrag. Installation nur bei direktem Bezug zu Wohngebäuden.

Modul B – PV-Anlagen > 5 kWp:
Förderung ausschließlich für Vereine: 180 € pro kWp, maximal 2.000 € Zuschuss. Installation durch Fachbetrieb, Anmeldung beim Netzbetreiber und Eigenverbrauch im Verein erforderlich.

Die Antragstellung ist ab sofort über das Förderportal des Landkreises Göttingen möglich. Weitere Informationen stellt die Energieagentur Region Göttingen zur Verfügung.

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