Regionale und kommunale Förderprogramme

Mancherorts gibt es räumlich begrenzte regionale und kommunale Förderprogramme für bestimmte Zwecke, wie unsere eigene Förderung für eine "Ideenskizze" oder beispielsweise das "Förderprogramm Altbausanierung" im Landkreis Göttingen und das Programm "Stube statt Shopping" der Stadt Einbeck.


Wohnraum5Eck: Förderung einer „Ideenskizze“

Eigentümer:innen und Kaufinteressenten historischer Gebäude mit Leerstand oder Unternutzung können finanzielle Unterstützung für eine Ideenskizze von einem Architekten bekommen.

Ziel ist es, eine moderne Wohnnutzung zu skizzieren, um sich die Sanierung besser vorstellen zu können. In Frage kommt dies beispielsweise, wenn ein Ladengeschäft außerhalb der Hauptgeschäftszone für eine gewerbliche Nutzung nicht mehr attraktiv ist und zu Wohnraum umgebaut werden soll (siehe Sanierungsbeispiel "Rollberg" Osterode).

Förderbedingungen: Für den Umfang der Förderung ist eine Obergrenze von 5.000 € festgelegt. Die historische Immobilie soll sich entweder in den Altstädten im Fachwerk5Eck (Duderstadt, Einbeck, Hann. Münden, Northeim, Osterode am Harz) oder den Ortskernen auf der Fläche der Landkreise Göttingen und Northeim befinden. Bevorzugt werden Gebäude in Fachwerk-Bauweise.

Interessierte können sich an die Geschäftsstelle Fachwerk5Eck wenden und die Förderung beantragen.

Details sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Hier geht es zum Antragsformular.

Die Förderung ist Bestandteil des Projektes „Wohnen in der Altstadt – Reaktivierung im Bestand des Fachwerk5Ecks“ mit Unterstützung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“.


Förderprogramm Altbausanierung im Landkreis Göttingen

Der Landkreis Göttingen bietet für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Kreisgebiet (ohne die Stadt Göttingen) ein eigenes Förderprogramm. Die Zuschüsse aus dem „Förderprogramm Altbausanierung“ können zusätzlich zur KfW-Förderung beantragt werden.

Je nach Art der Sanierung und Größe der Gebäude bezuschusst der Landkreis die Sanierung mit 300 bis 4.000 €. Neben baulichen Sanierungsmaßnahmen kann der Zuschuss auch in effiziente Heiz- und Lüftungsanlagen investiert werden.

Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen durch Fachbetriebe vorgenommen werden und die Eigentümer:innen zuvor eine qualifizierte Energieberatung (mindestens Initialberatung Altbausanierung) wahrnehmen. Zudem muss der Bauantrag zur Errichtung des Gebäudes vor dem 01.02.2002 genehmigt worden sein (keine Neubauförderung).

Die Energieagentur Göttingen ist Ansprechpartnerin für Fragen rund um das „Förderprogramm Altbausanierung“ und nimmt Förderanträge entgegen.


Projekt Wohnfenster - Stube statt Shopping

Mit dem kommunalen Förderprogramm "Stube statt Shopping" fördert die Stadt Einbeck den Umbau von leerstehenden Ladengeschäften in Wohnraum. Im ersten Schritt werden Planungsleistungen (Zeichnung / Kostenschätzung / Baubeschreibung) mit 500 Euro gefördert. Kommt es in der Folge zur Umsetzung der Maßnahmen, dann werden auch Bauleistungen mit bis zu 30 % gefördert, maximal jedoch 12.500 Euro.

Im Fördergebiet liegt der Teil der Altstadt von Einbeck, der nicht in der Städtebauförderung liegt und nicht Hauptfußgängerzone ist. Zudem die Zentren von Greene, Kreiensen und Salzderhelden.

Informationen und Förderanträge gibt die Stadt Einbeck.

Förderprogramm "Solar-Offensive Einbeck"

Mit dem städtischen Förderprogramm "Solar-Offensive" sollen in der historischen Altstadt von Einbeck private Bauherrinnen und Bauherren beim Einbau von denkmalgerechten Photovoltaik-Solardachelementen, die gegenüber konventionellen PV-Solaranlagen etwas teurer sind und deren Wirkungsgrad auch reduziert ist, finanziell unterstützt werden.

Die Förderrichtlinie zur „Solar-Offensive““ gibt die Rahmenbedingungen vor:

  • Das Fördergebiet beschränkt sich auf die historische Altstadt von Einbeck.
  • Es muss eine denkmalrechtliche Genehmigung für die Solaranlage vorliegen.
  • Gefördert werden 20 Prozent der anfallenden Kosten der Maßnahme, die maximale Fördersumme beträgt jedoch 10.000,- €. Förderfähig sind nur Anträge mit einer Mindestfördersumme von 1.000,- Euro.
  • Vor Beginn der Maßnahme ist ein entsprechender Antrag bei der Stadt zu stellen.


Die Richtlinie tritt am 1. April 2023 aufgrund von EU-Vorgaben außer Kraft. Mehr Infos bei der Stadt Einbeck.


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