Gewerbe zu Wohnen

Umbauförderung

Die Förderung des Bundesbauministeriums für den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu Wohnraum - „Gewerbe zu Wohnen“ - startet voraussichtlich am 01.07.2026.

Darin werden Umbauvorhaben finanziell unterstützt, die aus Gewerbegebäuden oder Gebäudeteilen Wohnraum schaffen (KfW-Programm 266).

Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. Es werden bis zu 30 % auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit bezuschusst. Rechnerisch bedeutet das einen Zuschuss von maximal 30.000 € pro Wohneinheit. Das geförderte Objekt muss nach der Förderung mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die Förderung des Umbaus ist an die energetische Sanierung auf das Niveau EH 85 EE gebunden. Denkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz müssen auf das Niveau EH Denkmal EE ertüchtigt werden. Die begleitenden energetischen Sanierungsmaßnahmen (s.o.) werden über die KfW und BAFA-Programme aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude beantragt. Beide Förderungen sind kombinierbar. Der Nachweis der energetischen Sanierung muss spätestens 54 Monate nach der Förderzusage vorliegen.

Die Förderanträge werden vor Beginn der Maßnahme bei der KfW gestellt. Nur Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden, wenn sie nicht Teil des Förderantrages sind. Die Planungsleistung kann auch Teil des Förderantrages sein. Dann kann sie allerdings erst nach Erhalt des Förderbescheids erbracht werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Antragsberechtigt sind Selbstnutzer und Investoren (natürliche, juristische Personen sowie Personengesellschaften). Unternehmen müssen die Vorgaben der De-Minimis-Verordnung beachten, nach der die Gesamtsumme von Beihilfen innerhalb von drei Jahren 300.000 € nicht überschreiten dürfen. Ist die Förderung gewährt haben die Antragssteller 54 Monate Zeit für die Umsetzung.

Die Richtlinie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Insgesamt stehen für das Jahr 2026 300 Millionen Euro bereit.


Tipps zu baulichen Fragestellungen, die beim Umbau von einem Laden in eine Wohnung relevant sind, finden Sie hier.


Häufig gestellte Fragen

  • Was wird gefördert?

    • Ausgaben für den Umbau, inkl. begleitende Fachplanung und Baubegleitung (beispielsweise Kosten für Rückbau, Statik, Innenausbau, Treppenhäuser und Zugänge)
    • Ausgaben der Umgestaltung von Außenflächen, einschließlich Ausgaben für Entsiegelung

    Es werden grundsätzlich die Bruttoausgaben berücksichtigt (bei Vorsteuerberechtigung die Nettoausgaben).

  • Was befreit von der Vorgabe der energetischen Sanierung?

    • Wenn das Gebäude bereits bei Antragstellung über einen 65 %-EE-Wärmeerzeuger, Gebäudenetzanschluss mit 65 %-EE-Anteil oder einen Wärmenetzanschluss verfügt
    • Wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde
  • Wer ist nicht antragsberechtigt?

    • Nicht antragsberechtigt sind Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen sowie politische Parteien, aber Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.
  • Wie erfolgt die Auszahlung?

    • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach dem Abschluss des Vorhabens. Die Ausgaben müssen also entsprechend vorfinanziert werden. Voraussetzung dafür ist ein Verwendungsnachweis sowie dessen positive Prüfung durch die KfW. Der Verwendungsnachweis umfasst einen Sachbericht, einen zahlenmäßigen Nachweis sowie den Nachweis der Erreichung des energetischen Zielniveaus.
Richtlinie für die Bundesförderung

Tipps:

  • Unabhängig vom Förderantrag sollte frühzeitig mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und ggf. Denkmalamt Rücksprache gehalten werden, um zu erfahren, ob für die Nutzungsänderung eine Baugenehmigung erforderlich ist.
  • Vor dem Kauf der Immobilie sollte mit einem Experten geklärt werden, ob der Effizienzhausstandard 85 EE - auch unter wirtschaftlichen Aspekten - für das Gebäude erreichbar ist (analog für Denkmale Effizienzhaus Denkmal EE) .
  • Idealerweise Kostenschätzung für die Umbauarbeiten beauftragen.
  • Bedingungen der KfW oder BAFA Förderrichtlinien aufmerksam lesen
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