Das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm

Ziel der Dorfentwicklung ist es zum einen die charakteristischen Ortsbilder und die Bausubstanz der Dörfer zu erhalten und zum anderen die dörfliche Struktur so zu gestalten und weiter zu entwickeln, damit auch zukünftig die ländlichen Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum erhalten bleiben. Auf diese Weise sollen die Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung verbessert und die Attraktivität der Dörfer erhöht werden.

Unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Dorf bzw. die betreffende Dorfregion ins Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wurde und über einen anerkannten Dorfentwicklungsplan verfügt, können private ebenso wie öffentliche Erneuerungsvorhaben bezuschusst werden. Förderfähig sind Planung, Umsetzungsbegleitung und Maßnahmen.

  • Teilnehmende Dorfregionen im Landkreis Göttingen

    Altkreis Göttingen

    Altkreis Osterode

    • Dorfregion Südharz mit: Barbis, Bartolfelde, Osterhagen, Scharzfeld
    • Dorfregion Berdörfer Südharz mit: Lonau, Sieber, St. Andreasberg
    • Dorfregion Bergdörfer Klosterregion mit: Braunlage, Hohegeiß, Walkenried, Wieda, Zorge
    • Dorfregion Bad Grund - Gemeinsam bergauf gehen mit: Badenhausen, Bad Grund, Gittelde, Windhausen
  • Teilnehmende Dorfregionen im Landkreis Northeim

    Landkreis Northeim

    • Dorfregion Mooredörfer mit: Höckelheim, Hillerse, Schnedinghausen, Berwartshausen
    • Dorfregion Bad Gandersheim mit: Ackenhausen, Altgandersheim, Clus-Brunshausen, Dannhausen, Dankelsheim, Ellierode, Gehrenrode, Gremsheim, Hachenhausen, Harriehausen, Heckenbeck, Helmscherode, Seboldshausen, Wolperode, Wrescherode
    • Dorfregion Wir 5 im Rhumetal mit: Berka, Elvershausen, Gillersheim, Katlenburg, Lindau
    • Dorfregion LeineweberSechsEck mit: Gladebeck, Lutterhausen, Hevensen (Stadt Hardegsen), Wolbrechtshausen, Parensen, Lütgenrode (Flecken Nörten-Hardenberg)
    • Dorfregion Bollertdörfer mit: Delliehausen, Gierswalde, Schlarpe, Volpriehausen

Das Förderprogramm ermöglicht neben der Sanierung privater Gebäude auch beispielsweise die Gestaltung öffentlicher Freiflächen oder die Schaffung gemeinschaftlich nutzbarer Räume und trägt so zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensqualität in den Dörfern bei.

Schwerpunkte der Förderung in Niedersachsen sind u.a.:

  • Umnutzung von Gebäuden land- und fortwirtschaftlicher Betriebe für Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeit-, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke und nach Maßgabe besonderer siedlungsstruktureller oder entwicklungsplanerischer Gründe insbesondere zur Innenentwicklung.
  • Erhaltung und Gestaltung land- und forstwirtschaftlich oder ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten und Grünflächen.
  • Anpassung von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens, um sie vor Einwirkungen von außen zu schützen oder in das Ortsbild oder in die Landschaft einzubinden.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums.

Ansprechpartner für die Förderung der Dorfentwicklung in Südniedersachsen ist das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig - Geschäftsstelle Göttingen

Umfangreiche Informationen rund um das Dorfentwicklungsprogramm bietet die Broschüre „ZUKUNFT DORF“ und inspirierende Beispiele für gelungene Dorfentwicklungsprojekte sind in der Broschüre „NEUES LEBEN HINTER ALTEN MAUERN“ zusammengestellt.

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